Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe, in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürgerinnen und Bürger übernimmt. Sie wird von hauptamtlichen Fachkräften, den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern ausgeübt.
Der Wohnsitz der oder des Betroffenen bestimmt, wer als Bewährungshelfer für sie bzw. ihn bestellt und tätig wird.
Für im Amtsgerichstbezirk Sulingen wohnende Betroffene sind als Bewährungshelfer/-innen zuständig:
Beuke, Rita Lange Str. 15 27232 Sulingen |
Tel.: Fax: |
04271 95676-34 04271 95676-39 |
Für Diepholz: | ||
Hornbruch, Florian Lange Str. 15 27232 Sulingen |
Tel.: Fax: |
04271 95676-32 04271 95676-39 |
Weitergehende Informationen zu diesem sozialen Dienst in der Justiz erhalten Sie u.a. auf den Internetseiten des Landgerichts Verden...