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Rechtsanwälte, Notare u. Rechtsbeistände

 


Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft am 1. Juni 2007 sind Rechtsanwälte nunmehr berechtigt, ab dem 1. Tag der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht nur bei allen Amtsgerichten sondern auch bei allen Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet aufzutreten.

Anwaltssuche
Die zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen und damit vertretungsbefugten Rechtsanwälte können bei der Bundesrechtsanwaltskammer sowie den regionalen Rechtsanwaltskammern erfragt werden. Die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer enthält Anschriften und Links zu den regionalen Kammern.

Die im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle zugelassenen Rechtsanwälte können auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Celle recherchiert werden.

Die regionalen Rechtsanwaltskammern führen Rechtsanwaltsverzeichnisse in elektronischer Form. Außerdem soll es künftig ein Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben, das bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt wird.

Die Einsicht in diese Verzeichnisse steht jedem unentgeltlich zu.

Folgende Daten sind damit öffentlich abrufbar:

  • Name
  • Zeitpunkt der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft,
  • Kanzleianschrift,
  • Fachanwaltsbezeichnungen sowie
  • etwaige Berufs- und Vertretungsverbote.

Rechtsbeistände, die nicht Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind, können Sie über die Suchfunktionen der Rechtsanwaltskammern nicht finden. Hier helfen ein örtliches Telefonbuch / Gelbe Seiten.

Notarsuche
Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe der Notarsuche... auf den Seiten der Bundesnotarkammer.

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