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Nachlass

Nachlassgericht



Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls durch das Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.


Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbschein und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Sulingen verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummer 04271-806-0

Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter vorgenannter Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.


Wenn Sie persönlich Unterlagen abgeben wollen, nutzen Sie bitte den Briefkasten am Haupteingang des Amtsgerichts oder geben die Unterlagen bei der Wachtmeisterei im Hause ab.


 

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